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Wahlärztin zu sein bedeutet für mich ausreichend ZEIT zu haben ...
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… Zeit, damit Ihr Kind ankommen kann, sich an die Situation, die neue Umgebung gewöhnen kann oder auch mal nur zum „Kennenlernen“ kommen darf.

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… Zeit, damit Ihr Kind nicht auf Knopfdruck funktionieren muss

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… Zeit, damit ich zu Ihrem Kind eine Verbindung aufbauen kann und somit Ihr Vertrauen und das Ihrer Kinder erlange

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… Zeit, damit auch unwichtig erscheinende Fragen oder Anliegen gehört und beantwortet werden können.

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… Zeit, damit ich Ihnen als Familie in jeder besonderen Lebenslage als Ratgeberin zur Seite stehen kann

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… Zeit, damit wir gemeinsam für Sie als Familie eine individuelle Lösung bzw. Betreuung finden können.

Das bedeutet für Sie ...

... dass Ihr Kind im Mittelpunkt der Behandlung steht, weil ich keinen Vertrag mit der Krankenkasse habe und somit ausschließlich Ihnen verpflichtet bin. Jeder Mensch in Österreich hat das Recht auf freie Arztwahl. Sie begleichen die Rechnung bei mir in der Ordination bar oder mittels Bankomatkarte und können diese im Anschluss bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Je nach erbrachter Leistung wird ein gewisser Betrag zurückerstattet. Bei der Einreichung sind wir Ihnen gerne behilflich. Es gibt außerdem unterschiedliche private Versicherungen, die den Differenzbetrag übernehmen.

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